LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 10.07.2003 (9 Ta BV 162/02)
Die Antragsteller und Beteiligten zu 1) und 2) sind Mitglieder des bei der D, der Beteiligten zu 4), gebildeten Gesamtbetriebsrats, des Beteiligten zu 3). Die Beteiligten zu 5) bis 26) sind die gewählten Mitglieder und [...]