I. Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 08.08.2013 -
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
II. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung und den vorläufigen Weiterbeschäftigungsanspruch.
Die Klägerin war zuletzt bei der Beklagten als Leiterin Qualitätssicherung tätig, wobei arbeitsvertraglich eine Betriebszugehörigkeit seit dem 1. September 1976 vereinbart wurde. In diesem Vertrag (Kopie Bl. 5 ff. d. A.) war ferner geregelt:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|