LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 01.12.2010
2 Sa 199/10
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; BEEG § 18;
Vorinstanzen:
ArbG Rostock, vom 18.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1724/08

Geschäftsführerbestellung mit Rückkehrklausel; unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Umverteilung bisher wahrgenommener Arbeiten; Rückkehrrecht bei Elternzeit nach Abberufung der Geschäftsführerin

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 01.12.2010 - Aktenzeichen 2 Sa 199/10

DRsp Nr. 2011/5124

Geschäftsführerbestellung mit Rückkehrklausel; unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Umverteilung bisher wahrgenommener Arbeiten; Rückkehrrecht bei Elternzeit nach Abberufung der Geschäftsführerin

Wird dem Arbeitnehmer bei der Bestellung zum Geschäftsführer ein vertragliches Rückkehrrecht auf seinen ursprünglichen Arbeitsplatz zugesagt, so kann dem Arbeitgeber die Ausübung des Rückkehrrechtes nicht ohne Weiteres mit der Begründung verwehrt werden, ihn nach der Bestellung zum Geschäftsführer durchgeführte Verteilung der Arbeit habe erfolgreich zum Wegfall seines bisherigen Arbeitsplatzes geführt.