Der Antrag der klagenden Partei auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung einer Rechtsanwältin für die Durchführung der Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 17.11.2020 - Az. 4 Ca 47a/20 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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