LG Bielefeld, vom 27.06.1985 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 503/85
Gesetz über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren: Verfassungsmäßigkeit
BVerfG, Beschluss vom 13.08.1985 - Aktenzeichen 1 BvR 925/85
DRsp Nr. 2002/14684
Gesetz über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren: Verfassungsmäßigkeit
1. § 6 Abs. 3 des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren verstößt nicht gegen den allgemeinen, aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleiteten Vertrauensschutzgrundsatz, da die Vorschrift nur eine unechte Rückwirkung enthält. 2. Unbeachtlich ist das Vorrecht nur für die weitere Abwicklung anhängiger Konkursverfahren oder Vergleichsverfahren.