Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 8. Februar 2023 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten in der Hauptsache darüber, ob der Kläger als Schüler einen Arbeitsunfall erlitten hat.
Das
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