1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18.12.2007 -
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über das Bestehen eines Rückkehrrechts der Klägerin zur Beklagten.
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