LAG München - Urteil vom 23.02.2006
2 Sa 883/05
Normen:
MTV § 3 Ziff. 2 ; MTV § 15 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 12.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Ca 16339/03

Gewährung bezahlter Ausgleichstage in der Systemgastronomie - Reichweite tariflicher Ausschlussfrist

LAG München, Urteil vom 23.02.2006 - Aktenzeichen 2 Sa 883/05

DRsp Nr. 2006/20053

Gewährung bezahlter Ausgleichstage in der Systemgastronomie - Reichweite tariflicher Ausschlussfrist

»1. Die Regelung über die Gewährung bezahlter Ausgleichstage in § 3 Ziff. 2 des MTV für die Systemgastronomie gilt ab 1.1.1999 auch für Arbeitnehmer, die ab 1.7.1996 eingestellt worden sind (wie BAG vom 20.6.2001 - 4 AZR 585/00).2. Die Ausschlussfrist des § 15 MTV findet auf Ansprüche auf Gewährung von Ausgleichstagen nach § 3 Ziff. 2 MTV keine Anwendung (wie Hessisches LAG vom 24.4.2002 - 6 Sa 1712/00)«

Normenkette:

MTV § 3 Ziff. 2 ; MTV § 15 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger Ausgleichstage (AZV-Tage) nach dem Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden in der Systemgastronomie (MTV) zustehen.