BVerwG - Beschluss vom 01.10.2014
6 P 14.13
Normen:
BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2; SGB II § 44g Abs. 1;
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 29.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 20 A 567/12

Gewährung einer tätigkeitsunabhängigen Funktionsstufe anlässlich der Übertragung der Aufgaben einer Abwesenheitsvertretung an einen Beschäftigten

BVerwG, Beschluss vom 01.10.2014 - Aktenzeichen 6 P 14.13

DRsp Nr. 2014/18036

Gewährung einer tätigkeitsunabhängigen Funktionsstufe anlässlich der Übertragung der Aufgaben einer Abwesenheitsvertretung an einen Beschäftigten

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Fachsenats für Bundespersonalvertretungssachen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. August 2013 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2; SGB II § 44g Abs. 1;

Gründe

I

Der Antragsteller teilte der Beteiligten mit, ihm sei bekannt geworden, dass einem Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit, dem seit dem 1. Januar 2011 gemäß § 44g Abs. 1 SGB II Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung Bochum zugewiesen seien, eine tätigkeitsunabhängige Funktionsstufe für die Übertragung der Aufgabe "Abwesenheitsvertreter der Teamleitung" im Bereich SGB II zugeordnet worden sei. Er forderte die Beteiligte zur Einleitung eines Mitbestimmungsverfahrens auf. Dies lehnte die Beteiligte unter Hinweis auf die aus ihrer Sicht fehlende Zuständigkeit des Antragstellers ab.

Das vom Antragsteller eingeleitete Beschlussverfahren blieb für diesen in beiden Vorinstanzen ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat seinen zuletzt gestellten Antrag,