Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 29. August 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Der Kläger hat Gerichtskosten in Höhe von 225,00 Euro an die Staatskasse zu zahlen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Anerkennung weiterer Folgen aus dem Unfall vom 7. Mai 2007 sowie der Gewährung einer Verletztenrente hieraus.
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