Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 15. August 2018 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin beanstandet die Höhe ihrer Altersrente.
Die am 26.04.1957 geborene verheiratete Klägerin wurde am 01.04.1986 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Im Verlauf ihrer Berufstätigkeit nahm sie für die Betreuung ihrer beiden 1997 und 1999 geborenen Kinder Erziehungszeit in Anspruch.
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