Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24. April 2007 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Streitig ist der Anspruch auf Verletztenrente wegen der Folgen des Arbeitsunfalls vom 30.03.1994.
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