SG Detmold, vom 18.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 AY 70/14 ER
Gewährung von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG an eine Alleinerziehende unter Zugrundelegung der Regelbedarfsstufe 1 nach Maßgabe der Entscheidung des BVerfG vom 18.07.2012 (1 BvL 10/10 und 1/11)Bemessung des GrundleistungsbedarfsPrüfung eines Mehrbedarfs wegen Alleinerziehung
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.12.2014 - Aktenzeichen L 20 AY 76/14 B ER - Aktenzeichen L 20 AY 77/14 B ER
DRsp Nr. 2015/1501
Gewährung von Grundleistungen nach § 3AsylbLG an eine Alleinerziehende unter Zugrundelegung der Regelbedarfsstufe 1 nach Maßgabe der Entscheidung des BVerfG vom 18.07.2012 (1 BvL 10/10 und 1/11)Bemessung des GrundleistungsbedarfsPrüfung eines Mehrbedarfs wegen Alleinerziehung
Die Bemessung des Grundleistungsbedarfs ist im AsylbLG selbst, nämlich in § 3AsylbLG bzw. inzwischen durch die Übergangsregelung des BVerfG, abschließend geregelt. Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende kann mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht zugesprochen werden. Die Anerkennung eines Mehrbedarfs analog § 30 Abs. 3SGB XII ist nicht zulässig.
Tenor
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