Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 6. November 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung von Insolvenzgeld.
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