LSG Bayern - Urteil vom 30.03.2023
L 4 P 76/22
Normen:
SGG § 159 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Regensburg, vom 22.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 P 74/22

Gewährung von Leistungen nach dem Pflegegrad 3 für eine Person mit dem Anspruch auf Bezug von Leistungen nach dem Pflegegrad 2

LSG Bayern, Urteil vom 30.03.2023 - Aktenzeichen L 4 P 76/22

DRsp Nr. 2024/71

Gewährung von Leistungen nach dem Pflegegrad 3 für eine Person mit dem Anspruch auf Bezug von Leistungen nach dem Pflegegrad 2

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 22. Juni 2022 aufgehoben und die Sache an das Sozialgericht Regensburg zurückverwiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 159 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Gewährung von Leistungen nach dem Pflegegrad 3.

Die 1966 geborene Klägerin und Berufungsklägerin ist bei der Beklagten und Berufungsbeklagten pflegeversichert und erhält Leistungen nach dem Pflegegrad 2.

Nachdem zwei Höherstufungsanträge bislang ohne Erfolg geblieben sind (gegen die ablehnenden Verwaltungsentscheidungen sind derzeit zwei Klageverfahren beim SG Regensburg anhängig unter den Aktenzeichen S 14 P 159/19 und S 14 P 14/22), stellte die Klägerin am 22.03.2021 einen weiteren Höherstufungsantrag bei der Beklagten. Diese lehnte den Antrag nach Einholung eines Gutachtens durch den Medizinischen Dienst (MD) mit Bescheid vom 04.05.2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.03.2022 ab.

Dagegen hat die Klägerin Klage beim Sozialgericht Regensburg (SG) erhoben.