I. Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 22. Juni 2022 aufgehoben und die Sache an das Sozialgericht Regensburg zurückverwiesen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung von Leistungen nach dem Pflegegrad 3.
Die 1966 geborene Klägerin und Berufungsklägerin ist bei der Beklagten und Berufungsbeklagten pflegeversichert und erhält Leistungen nach dem Pflegegrad 2.
Nachdem zwei Höherstufungsanträge bislang ohne Erfolg geblieben sind (gegen die ablehnenden Verwaltungsentscheidungen sind derzeit zwei Klageverfahren beim SG Regensburg anhängig unter den Aktenzeichen
Dagegen hat die Klägerin Klage beim Sozialgericht Regensburg (
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