LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.01.2022
L 30 P 52/16
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 23.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 111 P 803/15

Gewährung von Pflegesachleistungen nach Pflegestufe IIISchubförmig verlaufende Multiple SkleroseUnzureichender Vortrag zu erbrachten Pflegesachleistungen und etwaiger Vorfinanzierung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.01.2022 - Aktenzeichen L 30 P 52/16

DRsp Nr. 2022/15038

Gewährung von Pflegesachleistungen nach Pflegestufe III Schubförmig verlaufende Multiple Sklerose Unzureichender Vortrag zu erbrachten Pflegesachleistungen und etwaiger Vorfinanzierung

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Der 1973 geborene, bei der Beklagten gesetzlich pflegeversicherte Kläger begehrt von der Beklagten auf der Grundlage eines am 9. Mai 2014 gestellten Antrags die Gewährung von Pflegesachleistungen nach der Pflegestufe III statt (wie bewilligt) der Pflegestufe II sowie zusätzliche Betreuungsleistungen nach dem erhöhten statt dem Grundbetrag.