Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.03.2010 teilweise aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.03.2010 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist noch die Gewährung von Rente wegen der Folgen des Arbeitsunfalls vom 17.12.2001.
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