LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 11.05.2017
L 4 U 288/10
Normen:
SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1; SGG § 128 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 30.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 155/03

Gewährung von Rente wegen der Folgen eines ArbeitsunfallsBemessung des Grades der MdEIn Rechtsprechung und Schrifttum herausgearbeitete Erfahrungssätze

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.05.2017 - Aktenzeichen L 4 U 288/10

DRsp Nr. 2018/550

Gewährung von Rente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls Bemessung des Grades der MdE In Rechtsprechung und Schrifttum herausgearbeitete Erfahrungssätze

1. Die Bemessung des Grades der MdE erfolgt als Tatsachenfeststellung des Gerichts, die dieses gemäß § 128 Abs. 1 S. 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft. 2. Die zur Bemessung der MdE in Rechtsprechung und Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind dabei zu beachten. 3. Sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen ständigem Wandel.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.03.2010 teilweise aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.03.2010 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1; SGG § 128 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist noch die Gewährung von Rente wegen der Folgen des Arbeitsunfalls vom 17.12.2001.