Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 03.11.2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.295,87 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 17.225,99 € seit 15.06.2011, aus weiteren 2.069,88 € seit 15.09.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 44,8 €, die Beklagte zu 55,2 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 40 %, die Beklagte zu 60 %.
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