Das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 09.09.2005 - 12 Ca 3971/05 - wird abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 57.009,04 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15.06.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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