LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.11.2012
3 Sa 71/12
Normen:
GG Art 3 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 13.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 8436/11

Gleichbehandlung bei der Entgelterhöhung nach Einführung neuer Arbeitsverträge; Zahlungsklage eines Arbeitnehmers mit Altvertrag bei sachgrundloser Benachteiligung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2012 - Aktenzeichen 3 Sa 71/12

DRsp Nr. 2013/7324

Gleichbehandlung bei der Entgelterhöhung nach Einführung neuer Arbeitsverträge; Zahlungsklage eines Arbeitnehmers mit Altvertrag bei sachgrundloser Benachteiligung

Unterscheiden sich die Arbeitsvertragsbedingungen zweier in einem Betrieb beschäftigter Arbeitnehmergruppen nicht nur in Vergütungselementen, sondern auch in weiteren Arbeitsbedingungen (zB. Kündigungsfristenregelung), ist zur Beantwortung der Frage, ob eine nur der einen Arbeitnehmergruppe gewährte Entgelterhöhung dem Ausgleich einer Besserstellung der anderen Arbeitnehmergruppe dient und deshalb mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar ist, auf die zum Günstigkeitsprinzip entwickelten Grundsätze zurückzugreifen.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 13.03.2012 - 15 Ca 8436/11 - abgeändert.

II. III. IV.