ArbG Essen, vom 29.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 5932/06
Gleichbehandlung bei verspätetem Widerspruch gegen Anpassung der Betriebsrente; verspätete Geltendmachung entgegenstehender Gründe; deklaratorisches Schuldanerkenntnis durch Zahlungszusage des Prozessbevollmächtigten; Ausschluss verspäteter Einwendungen gegen deklaratorisches Schuldanerkenntnis
LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.01.2008 - Aktenzeichen 14 Sa 1872/07
DRsp Nr. 2009/7969
Gleichbehandlung bei verspätetem Widerspruch gegen Anpassung der Betriebsrente; verspätete Geltendmachung entgegenstehender Gründe; deklaratorisches Schuldanerkenntnis durch Zahlungszusage des Prozessbevollmächtigten; Ausschluss verspäteter Einwendungen gegen deklaratorisches Schuldanerkenntnis
1. Die Verpflichtung zur nachträglichen Anpassung von Betriebsrenten wird durch die streitbeendende Wirkung einer früheren ungerügten Anpassungsentscheidung begrenzt; ohne Rüge zum nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf nachträgliche Anpassung durch Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung.2. Die rechtzeitige Rüge eines Interessenverbandes wirkt nicht zu Gunsten des Betriebsrentners, wenn dieser zum Zeitpunkt der Rüge dem Verband nicht mehr angehört.
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