LAG Hamburg - Urteil vom 13.08.2008
5 Sa 12/08
Normen:
HVFG § 17 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Gleichbehandlung; Privatisierung; Rückkehrrecht; Öffentlicher Dienst

LAG Hamburg, Urteil vom 13.08.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 12/08

DRsp Nr. 2008/19849

Gleichbehandlung; Privatisierung; Rückkehrrecht; Öffentlicher Dienst

»Gewährt der Gesetzgeber den Beschäftigten eines staatlichen Krankenhauses im Falle der Privatisierung des Krankenhausträgers ein Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst, handelt er gleichheitswidrig, wenn er die im Wege eines Teilbetriebsüberganges in eine Service GmbH übergegangenen Reinigungskräfte hiervon ausnimmt, wenn die Service GmbH eine einhundertprozentige Tochter des Krankenhausträgers bleibt und die Reinigungskräfte unverändert eingesetzt werden.«

Normenkette:

HVFG § 17 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten im Arbeitsgerichtsverfahren darüber, ob der Klägerin im Rahmen der Privatisierung des Krankenhauswesens in Hamburg ein Rückkehrrecht zur beklagten Stadt gemäß § 17 S. 1 bis 5 HVFG zusteht.

Die Klägerin war seit dem 22. Juni 1987 bei der Beklagten als Reinigungskraft tätig. Sie wurde und wird im Allgemeinen Krankenhaus A. auf unveränderter Position eingesetzt und bezog zuletzt eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von EUR 1.905,00.