LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 29.11.2006
3 Sa 278/06 öD
Normen:
TV UmBw § 11 ; BGB § 242 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel 4 Ca 2775 b/05 vom 14.06.2006,

Gleichbehandlung und rückwirkende Stichtagsregelung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.11.2006 - Aktenzeichen 3 Sa 278/06 öD

DRsp Nr. 2007/5880

Gleichbehandlung und rückwirkende Stichtagsregelung

»Bei der Gewährung einer freiwilligen übertariflichen Einmalzahlung wird die Grenze zur Willkür nicht dadurch überschritten, dass sie als Anspruchsvoraussetzung eine Stichtagsregelung mit Rückwirkung enthält.«

Normenkette:

TV UmBw § 11 ; BGB § 242 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf eine übertarifliche zusätzliche Einmalzahlung für - jetzt noch - 104 Monate.

Der Kläger ist am ....1947 geboren und war seit dem 22.11.1966 als Zivil-Kraftfahrer bei der Beklagten und dort im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung beschäftigt. Er erhielt durchschnittlich 2.617,00 EUR brutto monatlich.