LAG Düsseldorf - Urteil vom 23.11.2001
18 Sa 1266/01
Normen:
GG Art. 3 ; GG Art. 33 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, vom 26.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 885/01

Gleichbehandlungsgrundsatz, Prinzip der Bestenauslese

LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2001 - Aktenzeichen 18 Sa 1266/01

DRsp Nr. 2003/4659

Gleichbehandlungsgrundsatz, Prinzip der Bestenauslese

»1. Lehrkräfte, die zur Erziehungsurlaubsvertretung befristet beschäftigt werden, haben keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Lehrkräften, die im sog. Vertretungspool beschäftigt werden. 2. Die Einstellungszusage, die das beklagte Land den Vertretungspoollehrkräften gegeben hat, ist nicht mit Art. 33 Abs.2 GG zu vereinbaren.«

Normenkette:

GG Art. 3 ; GG Art. 33 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein unbefristetes Dauerarbeitsverhältnis besteht bzw. ob die Klägerin von dem beklagten Land in ein solches zu übernehmen ist.