1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 17.06.2005 -
2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Angebot der Klägerin vom 15.12.2003, Eingang 02.08.2004, auf Umwandlung des bestehenden Arbeitsverhältnisses nach dem Blockmodell gemäß tarifvertraglicher Vereinbarung ab dem 01.12.2004 zuzustimmen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens 9 AZR 111/07 vor dem BAG.
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