ArbG Darmstadt, vom 27.11.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 7/89
LAG Frankfurt/Main, vom 21.02.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 12 TaBV 109/90
Grundsatzbeschwerde im Beschlußverfahren
BAG, Beschluß vom 23.10.1991 - Aktenzeichen 7 ABN 35/91
DRsp Nr. 1996/6273
Grundsatzbeschwerde im Beschlußverfahren
»Auf grundsätzliche Bedeutung kann eine Nichtzulassungsbeschwerde im Beschlußverfahren nur gestützt werden, wenn die Rechtssache Streitigkeiten über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung betrifft. Das ist nur der Fall, wenn eine dieser Fragen Streitgegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung ist. Es genügt nicht, daß derartige Fragen als Vorfragen in einem Beschlußverfahren mit einem anderen Streitgegenstand zu klären sind.«