Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 02.11.2015 wird an das Sozialgericht Würzburg verwiesen.
I.
Streitig ist die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in Bezug auf den Erlass bzw. die Niederschlagung einer Darlehensforderung, die Übernahme von Versicherungsbeiträgen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, die Begleichung einer Kostenrechnung des Landgerichts Schweinfurt und weiterer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II - Alg II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
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