LAG München - Urteil vom 18.12.2008
3 Sa 724/08
Normen:
BGB § 242; BGB § 612a; ArbZG § 3 S. 1; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 19.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 31 Ca 15827/07

Gruppenbildung bei Lohnerhöhungen zum Ausgleich von Mehrarbeit ohne Lohnausgleich

LAG München, Urteil vom 18.12.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 724/08

DRsp Nr. 2009/17017

Gruppenbildung bei Lohnerhöhungen zum Ausgleich von Mehrarbeit ohne Lohnausgleich

Es stellt weder einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB dar, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern, die wöchentlich zwei Stunden ohne Lohnausgleich mehr arbeiten, eine höhere Lohnerhöhung gewährt als den Arbeitnehmern, die hierzu nicht bereit waren, solange dadurch insgesamt keine Besserstellung der Arbeitnehmer erfolgt, die ohne Lohnausgleich länger arbeiten.

Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 19.03.2008 - Az.: 31 Ca 15827/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 612a; ArbZG § 3 S. 1; ZPO § 256 Abs. 1;

Tatbestand: