Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 04.02.2014 - Az.:
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl.
Antragstellerin und Beteiligte zu 1) ist die Arbeitgeberin, Antragsgegner und Beteiligter zu 2) der in ihrem Betrieb gewählte Betriebsrat. Die Arbeitgeberin ist das zentrale Holding-Unternehmen der G. MEDIENGRUPPE (vormals X.
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