Die Berufung des Klägers gegen das am 15.07.2022 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.
II.
Die zulässige Berufung des Klägers bleibt in der Sache erfolglos. Zu Recht hat das Landgericht die Klage abgewiesen.
1.
Dem Kläger steht kein Schadensersatzanspruch wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten aus § 839 Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. Art. 34 GG oder aus § 823 Abs.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|