OLG Hamm - Beschluss vom 02.02.2023 (7 U 121/22)
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen. Es ist beabsichtigt, den Streitwert des Berufungsverfahrens auf 18.000,00 EUR festzusetzen. Es wird der [...]