Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 26.8.2022 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen durch Beschluss gemäß § 522 II 1 ZPO zurückzuweisen.
Die Beklagte erhält Gelegenheit, binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Hinweises Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung weiter aufrechterhalten oder aus Kostengründen zurückgenommen wird.
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