Auf die Berufung der Kläger werden das am 1. Juni 2022 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld und das Verfahren aufgehoben.
Die Sache wird an das Landgericht Bielefeld zurückverwiesen.
Über die Kosten des Rechtsstreits - auch der Kosten der Berufungsinstanz - soll das Landgericht Bielefeld entscheiden.
Das angefochtene und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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