LAG Düsseldorf - Urteil vom 23.09.2008
8 Sa 784/08
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1, 7;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 03.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 4051/07

Haushausrechtliche Befristung aufgrund kw-Vermerken in Haushaltsplan einer unterstaatlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts bei fehlender konkreter Befassung des Haushaltsgesetzgebers mit befristetem Bedarf

LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 784/08

DRsp Nr. 2009/1722

Haushausrechtliche Befristung aufgrund kw-Vermerken in Haushaltsplan einer unterstaatlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts bei fehlender konkreter Befassung des Haushaltsgesetzgebers mit befristetem Bedarf

1. In einem Haushaltsplan einer unterstaatlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts enthaltene datierte, auf einzelne Vergütungsgruppen bezogene kw-Vermerke vermögen die Befristung eines Arbeitsverhältnisses aus Haushaltsgründen jedenfalls dann nicht gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG zu rechtfertigen, wenn dem Haushaltsplan selbst keine nähere Widmung der Haushaltsmittel für bestimmte Aufgaben von nur vorübergehender Dauer (tätigkeitsbezogene Zwecksetzung) zu entnehmen ist.