Die Parteien streiten in der Sache um die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
Der am 22.01.12xx geborene Kläger steht seit dem 01.04.1993 als Geschäftsführer in den Diensten der Beklagten.
Der unter dem 16.11.1992 zwischen den Parteien geschlossene Dienstvertrag enthält folgende Vereinbarungen:
§ 1
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