Die Klägerin wendet sich gegen eine heimaufsichtsrechtliche Verfügung zur Frage der Wirksamkeit einer Entgelterhöhung.
Die Klägerin betreibt ein Seniorenheim in XXXXXXX. Mit einem an die Heimbewohner gerichteten Schreiben vom 14.05.2003 teilte sie unter Hinweis auf die im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen vom 07.05.2003 mit den Kostenträgern beschlossenen Vereinbarungen mit, dass sich die Entgelte zum 01.06.2003 erhöhten.
Mit Bescheid vom 25.07.2003 ordnete die Beklagte gegenüber der Klägerin auf der Grundlage von §
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