In der Berufungsinstanz streiten die Parteien nach wie vor über die Heimzulage nach der Protokollnotiz Nr.1 zum Abschnitt G des Teils II der Anlage 1a zum
Der Kläger ist 45 Jahre alt (.... 1960) und seit dem 1. April 1986 bei der Beklagten als Angestellter in der Tätigkeit eines Erziehers beschäftigt. Er bezieht derzeit Vergütung nach Vergütungsgruppe Vb
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