LAG Berlin - Urteil vom 18.05.2006
14 Sa 481/06
Normen:
Protokollnotiz Nr. 1 zum Abschnitt G des Teils II der Anlage 1 a zum BAT;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 20.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 54 Ca 18296/05

Heimzulage bei Gesamtverantwortung für tägliche Lebensführung in betreuter Wohngemeinschaft

LAG Berlin, Urteil vom 18.05.2006 - Aktenzeichen 14 Sa 481/06

DRsp Nr. 2006/19653

Heimzulage bei Gesamtverantwortung für tägliche Lebensführung in betreuter Wohngemeinschaft

»Ein Anspruch auf Heimzulage ist vom Vorliegen einer typischerweise durch die Heimleitung fremdbestimmten Ordnung nicht abhängig. Es genügt die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung der behinderten Bewohner einer 4-Personen-Wohngemeinschaft.«

Normenkette:

Protokollnotiz Nr. 1 zum Abschnitt G des Teils II der Anlage 1 a zum BAT;

Tatbestand:

In der Berufungsinstanz streiten die Parteien nach wie vor über die Heimzulage nach der Protokollnotiz Nr.1 zum Abschnitt G des Teils II der Anlage 1a zum BAT.

Der Kläger ist 45 Jahre alt (.... 1960) und seit dem 1. April 1986 bei der Beklagten als Angestellter in der Tätigkeit eines Erziehers beschäftigt. Er bezieht derzeit Vergütung nach Vergütungsgruppe Vb BAT entsprechend ca. 1.800,00 EUR brutto/monatlich, da er die Voraussetzungen nach der Fallgruppe 5 dieser Vergütungsgruppe im Abschnitt G des Teils II der Anlage 1a zum BAT erfüllt. Über die Einzelheiten seiner Tätigkeit gibt es eine Stellenbeschreibung (Bl. 167-171 d.A.).