LAG Chemnitz - Urteil vom 11.09.2006
3 Sa 130/06
Normen:
AnwTV § 1 ; BAT-O § 15 Abs. 1 § 15 c ; BGB § 305 c Abs. 2 ; LA-RTV § 2 § 5 Abs. 4 ; TVSozAbs § 3 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Leipzig, vom 04.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 4588/05

Herabsetzung der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag - Ermächtigung zum Abschluss bezirklicher Tarifverträge zur Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

LAG Chemnitz, Urteil vom 11.09.2006 - Aktenzeichen 3 Sa 130/06

DRsp Nr. 2007/9554

Herabsetzung der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag - Ermächtigung zum Abschluss bezirklicher Tarifverträge zur Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

1. Nimmt der Arbeitgeber in einem von ihm vorformulierten Arbeitsvertrag dynamisch auf einschlägige Tarifverträge Bezug, an welche er selbst gebunden ist, liegt jedenfalls für Arbeitsverträge, die vor dem 01.01.2002 abgeschlossen worden sind, eine Gleichstellungsabrede vor. 2. Der Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVSozAbs) ist von seinem persönlichen Geltungsbereich her anwendbar auf die unter den BAT-O fallenden Arbeitsverhältnisse und stellt damit einen den BAT-O ergänzenden Tarifvertrag dar; Vorläufer der Regelung des § 3 TVSozAbs war § 15 c BAT-O. 3. § 3 Abs. 1 TVSozAbs enthält eine Ermächtigungsgrundlage zum Abschluss bezirklicher Tarifverträge zur Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Sinne des § 15 BAT-O auf bis zu 80 %.

Normenkette:

AnwTV § 1 ; BAT-O § 15 Abs. 1 § 15 c ; BGB § 305 c Abs. 2 ; LA-RTV § 2 § 5 Abs. 4 ; TVSozAbs § 3 Abs. 1 ;

Tatbestand: