Die Beschwerde der Antragsgegnerinnen gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 27. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerinnen haben dem Antragssteller die diesem im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten zu erstatten.
I. Beantragt ist die Herstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen Beitragsbescheide.
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