Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 19. März 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Streitig ist, ob der Kläger Anspruch auf einen Zuschuss zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (Kfz) hat.
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