LAG Köln - Urteil vom 28.11.2012
3 Sa 561/12
Normen:
BGB § 626; KSchG § 1 Abs. 2 ; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 16.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1198/11

Hilfsweiser AuflösungsantragVorsätzliche SabotageLückenhafte Kette der VerdachtsmomenteMangelhafte Anhörung des ArbeitnehmersStrenge Anforderungen an Auflösungsgründe

LAG Köln, Urteil vom 28.11.2012 - Aktenzeichen 3 Sa 561/12

DRsp Nr. 2014/1415

Hilfsweiser AuflösungsantragVorsätzliche SabotageLückenhafte Kette der VerdachtsmomenteMangelhafte Anhörung des ArbeitnehmersStrenge Anforderungen an Auflösungsgründe

Kein Leitsatz

Bei Vornahme einer Gesamtbetrachtung fehlt es bereits an dem von der insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten zu erbringenden Nachweis der Tatbegehung durch den Kläger.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.04.2012 - 1 Ca 1198/11 - abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigungen der Beklagten vom 04.02.2011 sein Ende gefunden hat.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Transportmitarbeiter weiter zu beschäftigen.

2.

Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.

3.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626; KSchG § 1 Abs. 2 ; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier fristloser, hilfsweise fristgerechter arbeitgeberseitiger Kündigungen.

1. 2. 1. 2.