LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 14.06.2006
6 Ta 77/06
Normen:
ZPO § 114 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz - AK Bad Kreuznach - 6 Ca 1549/05 vom 09.03.2006,

Hinreichende Erfolgsaussicht der beweisbedürftigen Kündigungsschutzklage trotz klageabweisendem Urteil - abweichende Beurteilung der Erfolgsaussicht durch Beschwerdekammer

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2006 - Aktenzeichen 6 Ta 77/06

DRsp Nr. 2006/28090

Hinreichende Erfolgsaussicht der beweisbedürftigen Kündigungsschutzklage trotz klageabweisendem Urteil - abweichende Beurteilung der Erfolgsaussicht durch Beschwerdekammer

1. Ist die Kündigung des Arbeitnehmers auch auf einen Verdacht der strafbaren Handlung gestützt worden, ohne dass dieser zuvor ausdrücklich zu den Vorwürfen und Verdachtsmomenten befragt wurde, und hat der Arbeitnehmer die den Tatverdacht begründenden Umstände bestritten, ist im Zeitpunkt der Antragstellung durchaus davon auszugehen, dass es einer Beweisaufnahme zur Klärung der tatsächlichen Vorgänge bedarf; bei derartiger Sachlage ist davon auszugehen, dass im Zeitpunkt der Antragstellung und unter Vorlage aller geforderten Belege die hinreichende Erfolgsaussicht für die Klage in vollem Umfange gegeben ist.2. Ist das die erste Instanz abschließende (klageabweisende) Urteil noch nicht rechtskräftig, kann die Beschwerdekammer die hinreichende Erfolgsaussicht abweichend von der Entscheidung der Hauptsache beurteilen und ist nicht an die Entscheidung des Arbeitsgerichtes insoweit gebunden.

Normenkette:

ZPO § 114 ;

Gründe: