Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.07.2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Einstandspflicht des Beklagten für eine Hinterbliebenenversorgung des Klägers aufgrund eingetragener Lebenspartnerschaft.
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