LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 07.12.2018
9 Sa 1718/18
Normen:
BGB § 288 Abs. 5; ArbGG § 12a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 03.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 6536/18

Hinweispflicht des Arbeitgebers bei drohendem Verfall von UrlaubsanspruchKein Anwendungsbereich für pauschale Kostenerstattung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.12.2018 - Aktenzeichen 9 Sa 1718/18

DRsp Nr. 2019/13014

Hinweispflicht des Arbeitgebers bei drohendem Verfall von Urlaubsanspruch Kein Anwendungsbereich für pauschale Kostenerstattung

1. Der Arbeitgeber hat die Pflicht den Arbeitnehmer rechtzeitig auf den drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen hinzuweisen.2. § 12a Abs. 2 S. 1 ArbGG schließt die Anwendung der Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB aus.

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 3. August 2018 - 17 Ca 1718/18 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 329,39 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24. Juli 2018 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben bei einem Streitwert von 5.319,79 Euro die Klägerin zu 9/10 und die Beklagte zu 1/10 zu tragen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben bei einem Streitwert von 808,40 Euro die Klägerin zu 6/10 und die Beklagte zu 4/10 zu tragen.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 288 Abs. 5; ArbGG § 12a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Urlaubsabgeltungs- und weitere Zahlungsansprüche.