LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.10.2013
L 3 U 33/13
Normen:
SGB VII § 82 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 14.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 U 2348/11

Höhe der Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Keine Berücksichtigung von Zeiten eines Teilzeitarbeitsverhältnisses ohne Arbeitsleistung als Zeiten ohne Arbeitsentgelt bei der Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2013 - Aktenzeichen L 3 U 33/13

DRsp Nr. 2015/4623

Höhe der Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Keine Berücksichtigung von Zeiten eines Teilzeitarbeitsverhältnisses ohne Arbeitsleistung als Zeiten ohne Arbeitsentgelt bei der Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes

Zeiten ohne Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen, die die Bemessung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Mindest-Jahresarbeitsverdienst bedingen, sind Zeiten, in denen gar kein Beschäftigungsverhältnis besteht oder dieses ruht. Hierzu gehören nicht Zeiten, in denen bei Teilzeitarbeitsverhältnissen keine Arbeitsleistung erbracht und kein Lohn erzielt wurde.

Tenor

1.

Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14. November 2012 werden zurückgewiesen.

2.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 82 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

In diesem Verfahren, das drei verbundene Klagen umfasst, ist die Höhe der jeweiligen Hinterbliebenenrente der drei Kläger ab dem 30.11.2007 streitig.

a) aa) bb) b) c)