Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 6. April 2017 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 15. Mai 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. September 2014 verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum Juni bis November 2014 weitere 68,00 € monatlich zu zahlen.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) im Zeitraum Juni bis November 2014.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|