Höhe der Regelaltersrente unter Berücksichtigung eines früheren Endes des belegungsfähigen Gesamtzeitraums im Sinne von § 72 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI
BSG, Beschluss vom 17.04.2007 - Aktenzeichen B 5 RJ 15/04 R
DRsp Nr. 2008/10971
Höhe der Regelaltersrente unter Berücksichtigung eines früheren Endes des belegungsfähigen Gesamtzeitraums im Sinne von § 72 Abs. 2 S. 1 Nr. 1SGB VI
Hält der 4. Senat des Bundessozialgerichts bei der Berechnung der Regelaltersrente an der Rechtsauffassung fest, dass der "Beginn der ... Rente" iS von § 72 Abs. 2 S. 1 Nr. 1SGB VI der Beginn des Monats ist, der auf den Eintritt des Versicherungsfalls folgt, welcher die Entstehung des Stammrechts auslöst? [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
I. Die Klägerin begehrt im Zugunstenverfahren von der Beklagten einen höheren Zahlbetrag ihrer Regelaltersrente (RAR) unter Berücksichtigung eines früheren Endes des belegungsfähigen Gesamtzeitraums im Sinne des § 72 Abs 2 Satz 1 Nr 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
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