BAG - Urteil vom 12.12.2012
10 AZR 923/11
Normen:
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 25.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Sa 732/11
ArbG Essen, vom 19.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 404/11

Höhe der Sonderzahlung bei mehreren Arbeitsverhältnissen zu demselben Arbeitgeber im Kalenderjahr

BAG, Urteil vom 12.12.2012 - Aktenzeichen 10 AZR 923/11

DRsp Nr. 2013/4255

Höhe der Sonderzahlung bei mehreren Arbeitsverhältnissen zu demselben Arbeitgeber im Kalenderjahr

Bestehen im Kalenderjahr mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber, sind diese bei der Berechnung der Höhe der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L unabhängig davon zu berücksichtigen, ob sie unmittelbar aneinander anschließen. Eine Kürzung der Jahressonderzahlung um je ein Zwölftel nach § 20 Abs. 4 Satz 1 TV-L kommt für solche Monate nicht in Betracht, in denen ein Entgeltanspruch oder ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TV-L aus einem früheren Arbeitsverhältnis bestand.

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2011 - 17 Sa 732/11 - aufgehoben.

2. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 19. Mai 2011 - 3 Ca 404/11 - wird zurückgewiesen.

3. Das beklagte Land hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe der tariflichen Jahressonderzahlung für das Kalenderjahr 2010.