LAG Köln - Urteil vom 29.10.2014
5 Sa 472/14
Normen:
§ 5 LuftSiG; § 1 TVG;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 20.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 2466/13

Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG in der Personen- bzw. Personal- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen

LAG Köln, Urteil vom 29.10.2014 - Aktenzeichen 5 Sa 472/14

DRsp Nr. 2015/1887

Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG in der Personen- bzw. Personal- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen

Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeiten nach § 5 LuftSiG in der Personen- bzw. Personal- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen sind nicht anspruchsberechtigt hinsichtlich des Zuschlags für Sicherheitsmitarbeiter in der Personen- und Warenkontrolle an Verkehrsflughöfen in NRW nach Ziffer 2.1 des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2013.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20. Mai 2014 - 10 Ca 2466/13 - wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 5 LuftSiG; § 1 TVG;

Tatbestand

Die Parteien streiten noch über die Zahlung eines Lohnzuschlags nach dem anzuwendenden Lohntarifvertrag für den Zeitraum Mai 2013 bis Januar 2014.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 1. 2. 3.