Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20. Mai 2014 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten noch über die Zahlung eines Lohnzuschlags nach dem anzuwendenden Lohntarifvertrag für den Zeitraum Mai 2013 bis Januar 2014.
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