LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.11.2018
L 5 KA 747/17
Normen:
SGB V § 87b Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 18.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KA 1247/15

Höhe der Vergütung für pathologische LeistungenHonorartöpfe als Steuerungsinstrument der vertragsärztlichen VergütungBegrenzung der Auswirkungen der Leistungsdynamik auf einzelne Arztgruppen und bestimmte Leistungen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2018 - Aktenzeichen L 5 KA 747/17

DRsp Nr. 2018/18033

Höhe der Vergütung für pathologische Leistungen Honorartöpfe als Steuerungsinstrument der vertragsärztlichen Vergütung Begrenzung der Auswirkungen der Leistungsdynamik auf einzelne Arztgruppen und bestimmte Leistungen

1. Sogenannte Honorartöpfe sind sowohl für einzelne Fachgruppen und Leistungsbereiche als auch für Mischsysteme rechtmäßig.2. Diese begrenzen die Auswirkungen der Leistungsdynamik auf einzelne Arztgruppen und bestimmte Leistungen und setzen über ein absinkendes Vergütungsniveau prinzipiell Anreize zu zurückhaltender Leistungserbringung, schützen aber vor allem Ärzte oder Arztgruppen vor einem Absinken der für die Honorierung ihrer Leistungen zur Verfügung stehenden Anteile der Gesamtvergütung.3. Mit diesem Steuerungsinstrument soll verhindert werden, dass durch eine unterschiedliche Mengendynamik in den verschiedenen Fachgruppen das Honorargefüge ungerechtfertigt zugunsten einzelner und zum Nachteil anderer Arztgruppen verändert wird.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 18.10.2016 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Der Streitwert des Verfahrens wird endgültig auf 15.000,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 87b Abs. 1;

Tatbestand